aktuellüber unsunsere themeninformationprojektespenden
Schenken Stiften Vererben

 

 

 

Die Arbeitsweise der Stiftung


Wie kann die Stiftung trias für Projekte tätig werden?

Stiftung trias als Finanzierungswerkzeug über das Einzelprojekt hinaus.

 

Anträge an die Stiftung trias

Aus den Erlösen Ihres Stiftungskapitals sowie erhaltener Spenden kann die Stiftung trias unmittelbare Zuwendung, ggf. auch zinslose oder zinsgeringe Darlehen, an Projekte geben. Die Grenzen der Gemeinnützigkeit müssen zweifelsfrei beachtet werden. Kreative Lösungen, auch für nicht-gemeinnützige Projekte sind aber innerhalb dieser Grenzen möglich.

Die Stiftung trias will ihr Stiftungskapital bevorzugt in Grundstücken von Projekten anlegen.

Bei Zuwendungsanträgen bitten wir um Einreichung folgender Unterlagen:

 

·         Beschreibung der Projektgruppe (Verein, Genossenschaft etc.)

·         Beschreibung des konkreten Vorhabens/Antrages

·         Kostenplan, Finanzierungsplan und Wirtschaftlichkeitsrechnung
          des Gesamtvorhabens

·         Kopie des Vereinsregisters und der Gemeinnützigkeits-
          bescheinigung

·         Was verbindet Sie mit der Stiftung trias?

 

Was wir fördern:
Wir sind gemeinnützig im Sinne der Bildung, Alten- und Jugendhilfe, des Naturschutzes und der Völkerverständigung. Über die Mildtätigkeit können wir direkte Hilfen an Personen oder Familien geben. Es muss aber ein Zusammenhang zu unseren Themen bestehen:

·         Gemeinschaftliche Wohnprojekte mit sozialen und ökologischen
          Inhalten

·         Die Bodenfrage: keine Spekulation, keine Versiegelung,
          intelligente Nutzung von Fächen, z. B. von Brachenkonzepte.

·         Ökologie: z. B. Naturschutzmaßnahmen von, für oder mit einem
          Wohnprojekt.
          Die Erstellung von Konzepten für Brachennutzung, Entsiegelung
          oder Dekontaminierung.

 

Wir helfen im Rahmen unserer Möglichkeiten. Zuwendungenbewegen sich meist bei € 500 bis € 2.000 nur in Einzelfällen bis € 5.000,-- . Vielleicht sind es gerade unsere Mittel und unsere inhaltlichen Hilfen, die es ermöglichen ein Projekt umzusetzen. Hier könnten wir uns auch vorstellen insbesondere die Aufbauphase, z. B. Konzepte und Informationsmaterialien zu fördern.

 

Natürlich hat auch die Kreativität Ihre Grenzen. Aber Projekte, die mehr möchten als gemeinschaftliches Wohnen, die Experimente wagen und neue Wege einschlagen, werden sicher unsere besondere Aufmerksamkeit erhalten.

 

Grundlagen verbessern:

Menschen, die in unseren Themen aktiv sind, insbesondere Wohnprojekte gründen möchten, benötigen Informationen.

-         Wir fördern Wohnprojektetage und ähnliche Veranstaltungen

-         Wir geben Zuschüsse zu Informationsmaterialien die allgemein,
          hilfreich verwendet werden können.

 

Was wir eher nicht fördern:

-         Die Ausstattung von Gemeinschaftsräumen

-         Jugendhilfe, Naturschutzmaßnahmen, Erziehung u. ä. wenn kein
          Zusammenhang zur Boden- oder Wohnfrage besteht.

-         Rollstuhlrampen, Pflegebäder und Aufzüge. Dafür gibt es meist an
          anderer Stelle Investitionskostenzuschüsse.

 

Was wir gar nicht fördern können:

-         Anträge von nicht gemeinnützigen Organisationen.
          Nur im Einzelfall können wir helfen, wenn das Vorhaben sich
          zu einem eigenen Projekt der Stiftung trias machen lässt.

 

Man muss nicht gleich eine eigene Stiftung gründen, um Ziele umzusetzen und Mitgestaltung zu sichern

Der Boom in der Neugründung von Stiftungen sollte auch unter praktischen Gesichtspunkten angesehen werden. Jede neue Stiftung erfordert: einen Vorstand, ein Kuratorium, eine Geschäftsführung, Buchhaltung, Steuererklärung, Pflege der Gemeinnützigkeit....

Beträge ab € 30.000 können als Sondervermögen in die Stiftung trias eingebracht werden. Die Zielsetzung muss in den großen Rahmen der Stiftung trias passen. Die Vergabe der Stiftungserlöse kann in einem individuellen Vergabegremium zusammen mit der/dem Stifter/in entschieden werden.

 

Natürlich auch: Testamente

Wir freuen uns, über Testamente zugunsten der Stiftung trias und hoffen, dass die Stiftung trias von der Wohnreformbewegung und langjährig aktiven Menschen, als Möglichkeit über die eigene Lebensspanne hinaus für gesellschaftliche Entwicklungen einzutreten, genutzt wird.

 

Weniger bekannt:

Zwischen Darlehen und Schenkung gibt es Sonderformen. Zu Lebzeiten Geld zu geben und die Wirkung dieser Geldmittel zu erleben, andererseits aber Rückrufmöglichkeiten bei persönlichen Notlagen zu haben, „falls man/frau doch noch etwas braucht” ist möglich: Schenkung mit Widerruf  -  bedingte Schenkungen  sowie Stiftungen mit Versorgungsleistungen an  den/die Stifter/in.

Suchen Sie das Gespräch mit uns. Wir suchen gemeinsam nach individuellen Lösungen.

 

Die Stiftung trias als „Bodenträger”.

Um den Grund und Boden „für immer” aus der Spekulation herauszunehmen, haben viele Projekte einen gemeinnützigen Verein als Grundeigentumsträger gegründet. So erfolgt selbst bei einem Verkauf keine Privatisierung von Spekulationsgewinnen. Gleichzeitig bietet der Erbbauvertrag die juristisch „feste” Möglichkeit, die Ziele des Projektes zu sichern. Aber: die Gemeinnützigkeit dieses Vereins muss von jedem einzelnen Projekt „auf ewig” gepflegt werden. Gibt es nur ein Grundstück, ist die Unterscheidung zwischen Eigen- und Gemeinnutz, auch gegenüber Dritten, kaum möglich. Reicht es nicht, wenn die Stiftung trias einmal die Gemeinnützigkeit erfüllt, vielen Projekte dient und somit auch als erfahrene und zuverlässige Gesprächspartnerin zur Verfügung steht? Die Stiftung wird von  der Stiftungsaufsicht kontrolliert. Es ist nicht möglich ihre Ziele mutwillig umzuwidmen, weil damit der „Stifter/innenwille” missachtet würde.

 

Stiftung trias - die Wohnreformbewegung schafft sich eigene Finanzierungsinstrumente.

Die Trennung des Bodens vom Gebäude bietet die Möglichkeit, dass sich einzelne Projektteilnehmer durch Schenkungen oder zinsgünstige Darlehen besonders stark zugunsten der Gruppe engagieren.

 

Noch ist die Stiftung trias nicht in der Lage Gruppen ein Grundstück als Förderung ohne Entgelt zu überlassen. Aber wir haben die Vision, dass auch das eines Tages möglich sein wird.

Grundstücksschenkungen können über Stiftung trias abgewickelt werden. Wie viel Erbbauzins und ab wann er berechnet wird, kann gemeinsam vereinbart werden. Es besteht auch die Möglichkeit (einen Teil) des Erbbauzinses gemeinnützigen Initiativen auf dem Projektgelände zukommen zu lassen und damit langfristig bestimmte Aktivitäten zu sichern.

 

 

Bei Auflösung von Wohnprojektvereinen kann die Stiftung trias als Empfängerin eingesetzt werden.

 

Gesprächsraum und Lobbyarbeit.

Zu den Visionen der Stiftung trias gehört auch, dass so viele Projekte über Boden, Zustiftungen und Förderbeiträge an der Stiftung beteiligt sind, dass die Jahrestreffen auf Bundesebene einen Knoten im Netzwerk der Wohnprojekte darstellen, in dem sich Arbeit und Ziele mit Medienecho darstellen lassen. Wann werden Wohnprojekte als Aktivitäten anerkannt, die gesellschaftliche Weiterentwicklung fördern und nach neuen Formen des Zusammenlebens für die Zukunft suchen, sie entwickeln?

 

Ja, wir brauchen auch selbst Geld.

In der Stiftung trias sammelt sich Know-how. Wir wollen Informationen weitergeben, z. B. über Projektberater/innen, benachbarte Projekte, Finanzierungsmöglichkeiten, interessante Rechtsformen. Nicht alles lässt sich ehrenamtlich abdecken. Deshalb suchen wir immer auch die Stiftung selbst zu stärken, um für andere stark zu sein.

 

 

Stiftung trias,
Gemeinnützige Stiftung für Boden, Ökologie und Wohnen
Postfach 80 05 38,
45525 Hattingen
www.stiftung-trias.de      

Tel. 02324-90 22 213,   
Fax 02324-59 67 05
E-Mail

Spendenkonto: 103.269.600 bei der GLS -Bank eG, Bochum (  BLZ 430 609 67)

 

Den Text dieser Seite als: PDF-Format
















Hier können Sie den nebenstehenden Text als PDF herunterladen.

 

und hier können Sie unsere Satzung herunterladen



Hier gelangen Sie zum gemeinsamen
Wohnprojekte-Portal
von
- FGW e.V.
- Stiftung trias
- wohnbund e.V.

Kontakt     Inhalt    Volltextsuche  Impressum     Login