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Steuerliche Fragen


Erbschaften/ Schenkungen

Natürlich können Sie die Stiftung trias auch gerne als Erbschaftsadresse einsetzen. Dafür kann es neben der Förderung der Stiftung bzw. des Wohnprojektegedankens viele Gründe geben. So kann man auch eine erhaltene Erbschaft innerhalb von einem Jahr an die Stiftung weiterreichen und damit die Erbschaftssteuer vermeiden.
 
Teilen Sie uns Ihre Vorstellungen mit. Ein Mitglied des Vorstandes spricht die Gestaltung gerne mit Ihnen ab. Für die abschließende Testamentsgestaltung steht uns Notar Klemens Vüllers in Dortmund hilfreich zur Seite, sofern Sie nicht einen eigenen Rechtsberater wählen möchten.



Hier gelangen Sie zum gemeinsamen
Wohnprojekte-Portal
von
- FGW e.V.
- Stiftung trias
- wohnbund e.V.

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