Schenken Stiften Vererben

Spenden

(Im Steuerjargon wird inzwischen nur noch von Zuwendungen gesprochen)

Spenden sind vom Empfänger im laufenden Jahr oder im Folgejahr für die
satzungsgemäßen Ziele zu verwenden.
Somit ist es Geld, das "sofort wirken soll".

 

Stiften

(steuerlich eine Zuwendung in den Vermögensstock)

Hier erhöht sich das Vermögen der Stiftung.
Die daraus resultierenden Erlöse (Zinsen, Pacht, Miete...) sind dann wieder
im Jahr des Zuflusses oder im Folgejahr zu verwenden.
Zustiftungen wirken also langfristiger.

Erbschaften

Die Stiftung trias bezahlt, als gemeinnützige und mildtätige Stiftung weder
Schenkungs- noch Erbschaftssteuer.
Eine erhaltende Erbschaft kann sogar innerhalb von 2 Jahren an die Stiftung
trias weitergereicht werden, dann entfällt auch die Erbschaftssteuer für den
ursprünglichen Erben.

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