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Rechtstipp #16

Berechnung des Mietzinses in einem Wohnprojekt

Wohnprojekte stellen sich mitunter die Frage nach der „richtigen“ Miethöhe. Kalkulatorisch müssen die tatsächlichen Mieten eigentlich lediglich die Ausgaben nebst Rücklagen und Rückstellungen decken. Aus steuerlicher Sicht wird aber eine Gewinnerzielungsabsicht aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG unterstellt, andernfalls handele es sich um “Liebhaberei”.

Welche Konsequenzen das für Ihr Projekt haben kann, erfahren Sie im Rechtstipp#16.