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Rechtstipp #11

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Für Projekte mit inklusivem Ansatz eröffnet das Bundesteilhabegesetz (BTHG) neue Chancen. Menschen mit Behinderung können nun Vermögen bilden und für Wohnprojekte nutzen. Der Rechtstipp#11 geht auf die neuen Möglichkeiten für die Beteiligung von Menschen mit Behinderung an Wohnprojekten ein und zeigt auf, welche Auswirkungen das auf die Gemeinnützigkeit hat.

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