
Rechtstipp #6
Grunderwerbsteuer und Erbbaurecht
Beim Erwerb einer Immobilie fällt, zumeist für den Käufer, die Grunderwerbsteuer an. Leider kann diese beim Erwerb auch auf eine zukünftige Bebauung erhoben werden. Das gilt auch beim Erwerb von Erbbaurechten. Unterschiede im Umgang mit der Grunderwerbsteuer erläutert RA Angelika Majchrzak-Rummel ausführlich in unserem Rechtstipp #6.
>> Rechtstipp #6 „Rechtsformen, Grunderwerbsteuer und Erbbaurecht“
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