Förderkriterien

Möglichkeiten für Zuwendungen

Möglichkeiten für Zuwendungen

Wir helfen im Rahmen unserer Möglichkeiten. Zuwendungen bewegen sich von € 500 bis € 5.000, nur in Einzelfällen darüber. Förderungen sind nur an gemeinnützige Empfänger möglich. Wir können also keine Genossenschaft fördern, sehr wohl aber die KiTa oder den "Pflegeverein" im Projekt. Ggf. kann man auch mit einem gemeinnützigen Partner zusammenarbeiten (z.B. mit dem BUND oder NABU, wenn es um Naturschutzmaßnahmen geht). Weitere Infos zum Thema Förderung finden Sie hier >>.

Was wir nicht fördern

  • Die Ausstattung von Gemeinschaftsräumen
  • Projektentwicklungskosten für nicht gemeinnützige Projekte
  • Jugendhilfe, Naturschutzmaßnahmen, Erziehung u. ä. wenn kein Zusammenhang zur Boden- oder Wohnfrage besteht.
  • Anträge von nicht gemeinnützigen Organisationen. Nur im Einzelfall können wir helfen, wenn das Vorhaben sich zu einem eigenen Projekt der Stiftung trias machen lässt. Bei Interesse bitten wir um eine kurze Anfrage zu Ihrem Vorhaben.

Zur Einreichung Ihrer Zuwendungsanträge verwenden Sie bitte unser Antragsformular. Bitte fügen Sie die darin angeforderten Unterlagen bei. Bei Wohnprojekten benötigen wir zusätzlich einen Finanzierungsplan und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung.

Förderantrag >>

Förderrichtlinien >>