Förderung
...damit Neues entstehen kann

Unsere Fördergrundsätze
Die Stiftung trias möchte Projekte und Aktivitäten unterstützen, die dazu beitragen, dass
- Boden als Gemeingut behandelt wird,
- Boden im ökologischen Sinne nachhaltig behandelt wird,
- Wohnraum nicht als Ware begriffen wird
- durch gemeinschaftliche Wohnformen sozialer Zusammenhalt, solidarisches Miteinander, demokratische Selbstorganisation und suffiziente Wohnkonzepte gefördert werden.
Förderkriterien
Formale Kriterien:
- Gemeinnützige Zuwendungsempfänger*innen oder Körperschaft des öffentlichen Rechts
- Mindestens ein gemeinnütziger Zweck der Zuwendungsempfänger*innen entspricht den gemeinnützigen Zwecken der Stiftung trias. Gemeinnützige Zwecke der Stiftung trias sind laut Satzung §2, Abs. 2: Bildung, Alten- und Jugendhilfe, Naturschutz, Wissenschaft und Forschung, Völkerverständigung, Denkmalschutz; mildtätige Zwecke (i. S. Abgabenordnung)
- Sitz der Organisation und Ort des Projekts in Deutschland
Inhaltliche Kriterien - Übereinstimmung mit den Stiftungsthemen Boden, Ökologie und gemeinschaftliches Wohnen:
- Gemeinschaftsaspekt und/oder zivilgesellschaftliche Ausrichtung
- Thematischer Bezug zu gemeinschaftlichem Wohnen oder dem gesellschaftlichen Umgang mit Grund und Boden
- Ökologische Projekte sollten einen Bezug zum Thema gemeinschaftliches Wohnen haben
Was wir gerne fördern möchten:
- Projekte und Aktivitäten die durch die Entwicklung bzw. Veränderung von Strukturen das Engagement für die Ziele der Stiftung unterstützen
- Ideen, die neue Ansätze erproben
- Projekte, die sich auch positiv auf die Menschen und/oder Umwelt außerhalb des Projekts auswirken
- Aktivitäten, die auch nach der Umsetzungsphase noch wirken
Höhe der Förderung
Wir helfen im Rahmen unserer Möglichkeiten. Zuwendungen bewegen sich im Rahmen von 500 bis 2.500 Euro, in Ausnahmefällen bis 5.000 Euro.
Was wir nicht fördern:
- Bauliche Investitionskosten
- die Ausstattung von Gemeinschaftsräumen
- Projektbegleitungs-/ Beratungskosten
- Allein Jugendhilfe, Naturschutzmaßnahmen, Bildung und Erziehung, Denkmalschutz etc., sofern kein Zusammenhang zur Bodenfrage und gemeinschaftlichem Wohnen besteht
