Schenken, Stiften, Vererben

Zukunft gestalten :: Freiräume öffnen

Boden, Ökologie und Wohnen sind die Themen der Stiftung trias. Zu unseren Kernzielen gehört es, Grundstücke der Spekulation zu entziehen und sie dann mittels Erbbaurecht dauerhaft einer sozialen und ökologischen Nutzung zuzuführen. Daneben unterstützen wir mit unserer Bildungs- und Themenarbeit Wohn- und Stadtteilprojekte und wirken an sozial-ökologischen Transformationsprozessen in Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Praxis mit.

Verwandeln Sie mit uns Boden zu Gemeingut und gestalten Sie damit den Wohn- und Lebensraum für vielfältige neue Wohnformen. Mehr über das Wirken von Stiftung trias erfahren Sie im trias-Film.

Das sind die Möglichkeiten, wie Sie uns finanziell unterstützen können:

Stiften

Wenn Sie uns Geld schenken wollen, dass möglichst langfristig wirkt, ist Stiften das ideale Werkzeug. Ihre Zustiftung erhöht das Stammkapital der Stiftung trias und hilft uns, neue Partnerschaften mit gemeinschaftlichen Wohnprojekten einzugehen, indem wir den Boden erwerben und so dauerhaft der Spekulation entziehen. Mit Ihrer Zustiftung erworbene Grundstücke bleiben auf ewig im Eigentum der Stiftung und werden somit zur Allmende. Mit den Erlösen aus dem Erbbauzins wiederum finanzieren wir gemeinnützige Tätigkeiten.

Stifterdarlehen

Sie möchten einen Teil Ihres Vermögens der Stiftung trias schenken, wünschen sich gleichzeitig die Freiheit, im Bedarfsfall wieder darauf zugreifen zu können, zum Beispiel, wenn unerwartet hohe Pflegekosten im Alter entstehen? Dann können Sie unsere Arbeit auch unmittelbar mit einem sogenannten Stifterdarlehen unterstützen und bei Bedarf wieder kündigen. In Ihrem Testament können Sie dann verfügen, dass Ihr Darlehen im Todesfall in eine Schenkung umgewandelt wird.

Stifterdarlehen werden in der Regel nicht verzinst, haben eine unbefristete Laufzeit, können mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden und werden mit einer qualifizierten Nachrangabrede vereinbart. Gemäß VermAnlG weisen wir auf folgendes hin: „Dieses Darlehen ist eine „Vermögensanlage“ im Sinne des Vermögensanlagegesetzes. Für die Vermögensanlage wurde kein von der BaFin gebilligter Verkaufsprospekt erstellt, da für dieses Darlehen eine Ausnahmeregelung gilt (§2 Abs 1 Nr.3 a) und c) VermAnlG sowie §2 c) VermAnlG). Weitergehende Informationen erhält der Anleger vom Anbieter oder Emittenten der Vermögensanlage.“

Testament und Erbe

Sie können die Stiftung trias in Ihrem Testament mit einem Vermächtnis oder als direkte Erbin berücksichtigen und damit unsere Stiftungsarbeit nachhaltig unterstützen. Gerne nehmen wir uns die Zeit, Ihre Individuellen Wünsche und Vorstellungen der Mittelverwendung zu besprechen – damit das Geld an der Stelle wirkt, die Ihnen über Ihren Tod hinaus wichtig ist.

Möchten Sie die Stiftung trias als Erbin bzw. Vermächtnisnehmerin einsetzen, helfen wir Ihnen, die für Sie beste Variante zu finden und Ihr Testament entsprechend professionell in enger Zusammenarbeit mit den uns vertrauten Anwält*innen und Notar*innen vorzubereiten.

Unsere Broschüre "Testament und Erbschaft" als pdf zum Download >>
Zum Broschüren-Shop der Stiftung trias >>

Haus in gute Hände

Kernthema unserer Stiftung ist der nachhaltige Umgang mit Grund und Boden. Besitzen Sie eine Immobilie und fragen Sich vielleicht: Wie kann ich verhindern, dass mein Haus zum Spekulationsobjekt wird? Finde ich einen Erben, der meine sozialen und ökologischen Ansprüche teilt? Wer sorgt dafür, dass meine Mieter ihr Zuhause behalten? Dann finden Sie auf folgender Seite Antworten und Wege, wie Sie Ihre Immobilie in eine nachhaltige Zukunft führen können.

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Günstiges Darlehen/ Leihe/ Förderdarlehen

Sie wollen dazu beitragen, dass die Stiftung trias über weiteren Bodenkauf wirksam wird? Mit einem Darlehen erleichtern Sie uns den Ankauf von Grundstücken in Kooperation mit neuen Wohnprojekt-Initiativen, insofern die vereinbarten Zinsen niedriger als bei den Banken ausfallen. Mit Ablauf des Darlehens erhalten Sie Ihr Geld zurück oder wandeln es in eine Zustiftung um.

Das Darlehen wird mit einer Grundschuld abgesichert. In der Regel gelten folgende Rahmenbedingungen: Mindestbetrag 50.000 €, Laufzeit ab 5 Jahren

Spenden

Spenden wirken sofort. Sie erhalten eine Spendenquittung und wir geben Ihre Spende im laufenden oder dem Folgejahr im Sinne der Stiftungsziele aus. Wir sind fördernd sowie operativ gemeinnützig tätig. Hierzu zählt in erster Linie unsere Bildungsarbeit über Broschüren, Weiterbildungen, Organisationsentwicklung, Beratung von Wohnprojektinitiativen und die Pflege des Wohnprojekteportals. Mit einer Spende – ob groß oder klein – unterstützen Sie direkt unsere Stiftungsarbeit.

Dafür stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung - eine Spende per Zahlungsart "Überweisung" auf untenstehendes Bankkonto oder Sie verwenden unser interaktives Spenden-Tool, welches Spenden bereits ab 5 Euro möglich macht.

In jedem Fall kommt Ihre Spende sicher bei uns an!

Spendenkonto der Stiftung trias:
GLS Gemeinschaftsbank eG, Bochum
BIC GENODEM1GLS
IBAN DE 29 4306 0967 0103 2696 00

Unser Spendentool:

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Greifen Sie zum Telefon, schreiben Sie uns eine E-Mail oder füllen Sie ganz einfach und bequem unser Kontaktformular aus.

Egal, wie Sie mit uns in Verbindung treten, wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Ansprechpartnerin: Mira Schmitz
Telefon: 02324 - 5 69 70 21
E-Mail: mira.schmitz@remove-this.stiftung-trias.de

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