Ent-Spurt Asendorf

Portrait

Ent-Spurt Asendorf

Mehrgenerationenwohnen in Niedersachsen

 

Beschreibung

Die derzeit neun Erwachsenen, Jugendlichen und Kinder, des Wohnprojektes Ent-Spurt, leben auf einem ehemaligen Bauernhof im niedersächsischen Asendorf zwischen Bremen und Hannover. Die Altersspanne der Bewohner*innen liegt zwischen 0 und 68 Jahren.

2013 konkretisierte sich bei den ursprünglichen Bewohner*innen und ihren Freunden die Idee, ein gemeinsames Wohnprojekt mit großzügigen Gemeinschaftsflächen auf dem über 22.000 m² Hof zu gründen. Nach zahlreichen Vorbereitungstreffen wurde 2015 der Verein Ent-spurt e. V. gegründet. Der Name Ent-spurt erklärt sich durch folgenden Zusatz: „Wer den Weg nicht verlässt, bleibt auf der Strecke“ - also auch mal neben der gewohnten Spur nach Alternativen suchen, zum Beispiel des anderen Wohnens, des gemeinsamen Lebens.

Das Ziel und die Voraussetzungen für das Zusammensein der Gruppe ist, gemeinsam die täglichen Aufgaben anzupacken, voneinander zu lernen und einen solidarischen Umgang untereinander zu leben - geprägt durch gegenseitige Unterstützung, aber auch durch die Achtung der Individualität des Anderen. Auch die älteren Bewohner*innen sollen nicht allein sein, sondern ins soziale Miteinander eingebunden werden, damit sie lange in ihren eigenen vier Wänden leben und gepflegt werden können. Vier Wohnungen sind fertiggestellt, weitere drei Wohnungen sowie Gemeinschaftsräume kommen 2019 und 2020 hinzu.

Auch die harmonische Gestaltung des Grundstücks war wichtig, sodass der Großteil des Grundstücks als parkähnliche Anlage mit Nutzgarten gestaltet wurde, in deren Mitte die Wohn- und Gemeinschaftsgebäude angesiedelt sind. Bei den Baumaßnahmen wurden lediglich bestehende Gebäude umgebaut.

Ent-spurt e. V. wurde durch die Übernahme der Gebäude im Erbbaurecht von der Stiftung trias als juristische Person zum Eigentümer, seine Mitglieder zu Mietern. Jeder Besitz sollte von vornherein ausgeschlossen werden - gerade auch der an Grund und Boden, der (eigentlich!) allen Menschen gehört.

Projekt und die Stiftung

Die Stiftung kaufte das Grundstück von 2,3 Hektar mit Wald, Weide, Wiesen und einem großen Garten und gab es an den Ent-spurt e. V. im Erbbaurecht weiter. Mit dem Erbbaurechtsvertrag wird sichergestellt, dass das Grundstück auch in Zukunft ausschließlich zu gleichen oder ähnlichen sozialen Zwecken, wie es sich die Projektgründer*innen ausgedacht haben. Durch die Übernahme des Grundstückes in das Stiftungsermögen wird dieses  der Spekulation entzogen. Gleiches gilt per Zusatzklausel im Vertrag auch für die Gebäude.

Themen

  • Mehrgenerationenwohnen – Gemeinsam altern

    Generationenmix von Bewohner*innen zwischen 0 und 68 Jahren leben langfristig zusammen in einer sich gegenseitig unterstützenden Gemeinschaft.

  • Fülle an Gemeinschaftsflächen

    Die angeschlossene Gemeinschaftsküche und eine kleine Schänke soll nach der Sanierung für Veranstaltungen aller Art genutzt werden. In Planung ist auch eine gemeinsame Werkstatt und die Nutzung des ehemaligen Stallgebäudes zur Haltung bspw. von Schafen und Hühnern.

 



Quellen: trias-Broschüre "Der Verein als Rechtsform für Wohnprojekte" (2019, S. 26f), Homepage Ent-spurt e.V.